Förderaufruf "kinderstark - NRW schafft Chancen"
im Jahr 2027

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Auf- und Ausbau kommunaler Präventionsketten mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen, ihre Teilhabechancen zu erhöhen und die negativen Begleiterscheinungen des Aufwachsens in Armut zu reduzieren.
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration stellt vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers rund 14,2 Millionen Euro in 2027 zu diesem Zweck zur Verfügung.
Durch den Auf- und Ausbau kommunaler Präventionsketten werden über die Grenzen der Zuständigkeiten verschiedener Rechtskreise hinweg, kommunale Gesamtstrategien zur Bekämpfung der negativen Begleiterscheinungen von Kinder- und Jugendarmut sowie für ein chancengerechtes und gelingendes Aufwachsen entwickelt und umgesetzt und die Passgenauigkeit und Inanspruchnahme von präventiven Angeboten verbessert. Der Aufbau kommunaler Präventionsketten ist ein strukturbildender Prozess innerhalb von Kommunalverwaltungen, die die Aufgabenwahrnehmung der Kommunen als Akteure für die Zukunftschancen von Kindern verbessert.
Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die maximal zu beantragende Summe wird auf Grundlage der Anzahl der Kinder zwischen 4 und 17 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften errechnet und ist als Anlage diesem Aufruf beigefügt. Es ist ein Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent durch die Kommune zu erbringen. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zum Aufbau kommunaler Präventionsketten für die Jahre 2027 – 2029 Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 14. September 2026 (MB.NRW 2026 Nr. 260).
Gewährt werden Zuwendungen vorrangig für die kommunale Koordinierung der Präventionskette (Handlungsfeld 1) sowie fünf weitere Handlungsfelder kommunaler Prävention, die grundsätzlich geeignet sind, möglicher Armutsfolgen bei Kindern und Jugendlichen zu reduzieren. Dabei sollen kommunale Unterstützungsleistungen „vom Kind aus gedacht“ werden und Barrieren zwischen den unterschiedlichen Zuständigkeiten und Rechtskreisen überwinden. Dies geschieht durch kommunale Präventionsketten, die Kinder, Jugendliche und Eltern von der Schwangerschaft bis zum Übergang Schule/Beruf mit Angeboten aus Bildung, Gesundheit und Sozialem unterstützen. Eine gute – auch sozialräumliche – Datengrundlage, die Einbindung des Fachkräftewissens (z.B. auch der Freien Träger) und nicht zuletzt die Beteiligung der Adressatinnen und Adressaten unterstützen den Prozess.
Das Land finanziert zudem ein Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Mitarbeitende der Kommune und der Angebotsträger durch die Landesjugendämter einschließlich der Organisation eines interkommunalen Fachaustauschs, in das auch die bisherigen Erfahrungen im Aufbau kommunaler Präventionsketten einfließen.
FAQ zum Aufruf 2027
Was wird in den Handlungsfeldern gefördert?
Antragstellung
Fragen zur Umsetzung
Förderverfahren förderung.NRW
Eckpunkte zur Antragstellung
| Antragsteller: | Antragsberechtigt sind alle Städte und Kreise mit einem eigenen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. |
| Ziele: | Aufbau bzw. Stärkung kommunaler Präventionsketten zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien von der Schwangerschaft bis zum Übergang Schule – Beruf. |
| Beantragungsfristen: | Anträge können bis 31.01.2027 gestellt werden. Kommunen, die in 2026 begonnene Projekte fortsetzen wollen oder die zum 01.01.2027 starten wollen, müssen ihren Antrag bis zum 30.11.2026 eingereicht haben. |
| Antragstellung und einzureichende Unterlagen: | Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über „foerderung.nrw“ mit dem dort hinterlegten Formular. |
| Bewilligungsbehörde: | Landschaftsverband Rheinland Landschaftsverband Westfalen-Lippe |
| Zuständiges Referat 224 „Familienzentren, Prävention im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration | Marco Becker 0211/837-2646 Josephine Moog 0211/837-2239 Nina Schadt 0211/837-4256 |
weitere Informationen
Weitere Informationen zur Antragstellung sind den Fördergrundsätzen und -anträgen, dem Verteilschlüssel sowie den FAQs zu entnehmen.
- Aufruf
- zu den Richtlinien kinderstark
- zur Mittelverteilung
- weitere Informationen auf der Website des LVR
- weitere Informationen auf der Website des LWL
- Materialien zu den Förderschwerpunkten
- Logos







