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Logos

Hier können Sie sich die Logos zum Landesprogramm "kinderstark - NRW schafft Chancen" und die dazugehörige Guideline herunterladen. Für häufig gestellte Fragen finden sie hier eine kleine FAQ-Liste. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiter*innen der Servicestelle Prävention wenden.

FAQs zur Logoverwendung

 

1.       Welche Logos müssen im Rahmen des Landesprogramms kinderstark von den Kommunen verwendet werden?

Wenn Mittel aus dem Landesprogramm für Maßnahmen, Veranstaltungen oder Publikationen verwendet werden, ist das Logo des MKJFGFI und folgende Standard-Formulierung zu verwenden:

„Mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen“.

Darüber hinaus muss das Logo kinderstark verwendet werden.

 

2.       Was ist mit den 40 Modellkommunen Kommunale Präventionsketten?

Für diese 40 Kommunen ändert sich bis zum 31.12.2020, solange sie aus Mitteln des ESF gefördert werden nichts. Sie müssen bis Ende des Jahres die bereits bekannte Logoleiste verwenden. Wenn ab 01.01.2021 eine Förderung über das Landesprogramm gewährt wird, gilt 1. Das Logo der Bertelsmann Stiftung ist nicht notwendig, wenn es sich etwa um Materialien handelt, die über 2020 hinaus verwendet werden sollen.

 

3.       Wie sieht die Förderleiste aus?

Das Logo des MKFFI steht ganz rechts in der Leiste, daneben können dann weitere Logos platziert werden, etwa das der Kommune. Das Logo kinderstark kann in die Förderleiste, muss aber nicht. Es kann auch an anderer Stelle verwendet werden.

 

4.       Wie wird das Logo kinderstark verwendet?

Die Verwendung des Logos ist in der Guideline beschrieben. Es dient in erster Linie dem Branding von allen möglichen Aktivitäten der kommunalen Präventionsketten und steht nicht nur im Zusammenhang mit einer Förderung.

 

5.       Darf das Logo verändert werden?

Farben, Zusammenstellung, Schriftarten wie in der Guideline festgehalten, dürfen nicht verändert werden. Lediglich darf eine Kommune das NRW in NRW schafft Chancen durch den Namen der Kommune ersetzen.

 

6.       Welche Logoformate gibt es?

Es stehen verschieden Formate zur Verfügung. Die Formate sind an den Dateiendungen zu erkennen. Hier eine Übersicht;

xxxx.ai – kann nur mit dem Programm Adobe Illustrator geöffnet und bearbeitet werden, für Profis

xxxx.psd – kann nur von Adobe Photoshop geöffnet und bearbeitet werden, für Profis

xxxx.gif – kann von vielen Programmen geöffnet werden, kleine Datenmenge, für Anwendungen im Internet geeignet, kein Print

xxxx.jpg – kann von vielen Programmen geöffnet werden, ist für Print und für Internetanwendungen geeignet, hat immer einen weißen Hintergrund

xxx.png – kann ebenfalls von vielen Programmen geöffnet werden, ist für Print und Web geeignet, hat einen transparenten Hintergrund

xxxx.tif – sehr flexibles Bildformat, das von vielen unterschiedlichen Systemen (etwa Druckereien) gelesen werden, hochwertige Bilddatei, Datenvolumen für Internet viel zu groß

 

7.       Was ist der Unterschied zwischen RGB und cmyk?

Die Abkürzungen RGB und cmyk stehen für Farbräume mit unterschiedlichen Eigenschaften. RGB ermöglicht die Darstellung an Bildschirmen, CMYK ist Voraussetzung für den Vierfarbdruck. Werden Daten in RGB für Print verwendet, kann es zu gravierenden Farbabweichungen kommen.


Gerne die ganze Karte? :-)

Hier können sie alle kinderstark-Logos in einer Zip-Datei abrufen.

Logo-Ordner