Bei diesem Lernnetzwerktreffen stand das Thema der Integration von Arbeits- und Sozialverwaltung in die kommunal koordinierten Präventionsketten im Fokus – hierbei sollte vor allem das Handeln der Fachkräfte im „Kundenkontakt“ in den Blick genommen werden. Das Handeln wird durch jeweilige Handlungslogiken der Institutionen geprägt. Ziel des Treffens war, das Verständnis dafür zu stärken, welchen Handlungslogiken die zumeist eher als „Durchgriffsbehörden“ wahrgenommenen Arbeits- und Sozialverwaltungen folgen.
Hieraus ergeben sich ganz praktische Fragen für die Arbeit in den Kommunen: Reicht es, eine armutssensible und wertschätzende „Haltung“ der Fach- und Verwaltungskräfte einzufordern? Und was, wenn nicht? Was kann man jenseits von Fort- und Weiterbildungen tun, um zu vermeiden, dass restriktive Anordnungen entgegen den auf Verselbstständigung junger Menschen ausgerichteten Unterstützungssettings der Kinder- und Jugendhilfe wirken? Es geht um die Chancen und Herausforderungen in der Kooperation mit Jobcenter, Sozialamt & Co, darum Brücken für die institutionsübergreifende und multiprofessionelle Zusammenarbeit zu bauen.
Nach der Begrüßung durch Marco Becker (Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW) konnten die Teilnehmenden sich dem ersten Fachvortrag widmen: Prof. Dr. Matthias Knuth (Institut Arbeit und Qualifikation IAQ, Universität Duisburg Essen), gab in seinem Input „Aktivieren oder befähigen? Normen und Strukturen in Jobcentern und Arbeitsagenturen“ einen Überblick zu rechtskreisspezifischen und institutionellen Handlungslogiken, sowie den daraus möglicherweise erwachsenden Paradoxien und Schnittstellenproblemen: Wie können die Handlungslogiken von Akteuren aus den Rechtskreisen SGB II und III mit anderen, für das gelingende Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen relevanten, institutionellen Akteuren (namentlich Jugendhilfe, Gesundheitsförderung und Stadtentwicklung) vermittelt werden. Er analysierte dies dezidiert aus Sicht von SGB II und III und gab dementsprechende Handlungsempfehlungen.
Hier finden Sie seine Präsentation zum Download
Hier finden Sie das Video zum Vortrag
Im Anschluss richtete Prof. Dr. Stephan Grohs (Lehrstuhl für Politikwissenschaft, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) die Frage an die Teilnehmenden, wie Handlungslogiken von Akteuren aus den Rechtskreisen SGB II und III mit anderen, für das gelingende Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen relevanten, institutionellen Akteuren (namentlich Jugendhilfe, Gesundheitsförderung und Stadtentwicklung) vermittelt werden können. Hierzu stellte Grohs den Ansatz der „Collaborative Governance“ vor, den er bei der anschließenden Diskussion im Plenum debattierte.
Hier finden Sie seine Präsentation zum Download
Am Nachmittag nutzten die Teilnehmenden die Gelegenheit, in einem der drei Praxisforen den Blick auf die Umsetzungsebene zu richten. Drei Kommunen stellten vor, welche Gute Praxis bei ihnen vor Ort bereits existiert und gaben den kommunalen Fachkräften so Handlungsansätze und Transferwissen mit auf den Weg:
Hamm: Bildungsbegleiter und die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes
Bielefeld: JUGENDberufsagentur
Lünen: Kooperation zwischen Jugendhilfe und Jobcenter. Das Case-Management in Lünen
Nach den Forenphase lotete Prof. Dr. Kai Marquardsen (Lehrgebiet „Armut und soziale Ungleichheit im Kontext der Sozialen Arbeit“, Fachhochschule Kiel) die kommunalen Handlungsspielräume zur Stärkung der Inanspruchnahme, stigmatisierungsfreien Nutzbarkeit und der Integration in umfassender genutzte Teilhabesettings aus. Kurz: Er beleuchtete Wege und evaluierte Ansätze, um das Bildungs- und Teilhabepaket als Teil der Präventionskette nutzbar zu machen. Hierzu gab er eine Einschätzung anhand von Evaluationsergebnisse und kommentierte diese fachlich. Er gab den Teilnehmenden Tipps mit, wie sie Evaluationsempfehlungen ausschöpfen können (z.B. konkludente Verfahrenskonkretion, spezialisierte Bearbeitung) und ließ viel Raum für Rückfragen und Diskussion.