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Aktuelles

Förderaufruf "kinderstark - NRW schafft Chancen" für 2026

Aufruf des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) vom 03.09.2025 zur Einreichung von Anträgen zu Aufbau und Stärkung kommunaler Präventionsketten im Jahr 2026

Die Landesregierung verfolgt mit dem Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ das Ziel, Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen, ihre Teilhabechancen zu erhöhen und die negativen Begleiterscheinungen des Aufwachsens in Armut zu reduzieren. Entscheidend für die Erreichung der Ziele ist die Ausgestaltung geeigneter Angebote in Kommunen als Gestalterinnen der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Daher stellt die Landesregierung den kommunalen Jugendämtern Mittel zum Aufbau und zur Ausgestaltung kommunaler Präventionsketten zur Verfügung. Die Landesregierung setzt hiermit die Zusammenarbeit mit Kommunen zur Kinder- und Jugendarmutsprävention fort., Ziel der Landesregierung ist, dass alle Städte und Kreise Gesamtstrategien zur Bekämpfung der negativen Begleiterscheinungen von Kinderarmut entwickeln und umsetzen. Das Land stellt den Kommunen vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers 2026 rund 14,2 Millionen Euro zur Verfügung, um die Strukturen kommunaler Netzwerke gegen Kinderarmut sowie ausgewählte Maßnahmen an den Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Schule und Gesundheit zu fördern. 

Passgenaue kommunale Unterstützungsleistungen werden „vom Kind aus gedacht“ und überwinden Barrieren zwischen den unterschiedlichen Zuständigkeiten und Rechtskreisen. Dies geschieht durch kommunale Präventionsketten, die Kinder, Jugendliche und Eltern von der Schwangerschaft bis zum Übergang Schule/Beruf mit Angeboten aus Bildung, Gesundheit und Sozialem unterstützen. Der Aufbau kommunaler Präventionsketten ist ein strukturbildender Prozess innerhalb von Kommunalverwaltungen, mit dem Ziel einer umfassenden und qualitativ hochwertigen Aufgabenwahrnehmung. Das Land finanziert zudem ein Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Mitarbeitende der Kommune und der Angebotsträger durch die Landesjugendämter einschließlich der Organisation eines interkommunalen Fachaustauschs, in das auch die bisherigen Erfahrungen im Aufbau kommunaler Präventionsketten einfließen. Um Unterstützungsbedarfe zu kennen ist eine gute – auch sozialräumliche – Datengrundlage, die Einbindung des Fachkräftewissens (z.B. auch der Freien Träger) und nicht zuletzt die Beteiligung der Adressatinnen und Adressaten erforderlich. Der 2 Dreiklang aus örtlicher Präventionskette, einem wirkungsorientieren Präventionsmonitoring und einem ämter- und dezernatsübergreifend entwickelten Präventionsleitbild leistet einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen. 

Gefördert wird vorrangig die kommunale Koordinierung der Präventionskette sowie fünf Handlungsfelder kommunaler Prävention, die grundsätzlich geeignet sind, mögliche Armutsfolgen bei Kindern und Jugendlichen zu reduzieren. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zum Aufbau kommunaler Präventionsketten „Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 10. Dezember 2024 (Ministerialblatt NRW Ausgabe 2024 Nr. 44 vom 20.12.2024 Seite 1259 bis 1274). Die Förderhöchstbeträge je Jugendamt sind als Anlage angefügt. 

Handlungsfeld 1 Kommunale Koordinierung der Präventionskette 

Das Handlungsfeld ist prioritär zu beantragen, da es den Kern des Landesprogramms bildet. Eine Koordinierung ist Grundvoraussetzung für den Aufbau kommunaler Präventionsketten. Die Förderung will erreichen, dass jede Kommune eine Gesamtstrategie zur Kinder- und Jugendarmutsprävention entwickelt, die 
• eine an den kommunalen Bedingungen angepasste Ausrichtung besitzt, 
• „vom Kind aus gedacht“ und somit fach- bzw. dezernatsbereichsübergreifend ist, 
• dabei ungleiches ungleich behandelt sowie 
• partizipativ ausgestaltet ist. 

Gefördert wird auch die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien sowohl in der Strategieentwicklung als auch in der Planung und Umsetzung von Maßnahmen. Die Entwicklung, Umsetzung oder Neuausrichtung einer solchen Strategie ist ein längerfristiger Prozess und sollte möglichst von der kommunalen Spitze unterstützt werden. 
Um bessere Zugänge zu kommunalen Unterstützungsangeboten oder anderen Leistungen für Familien zu schaffen, werden sowohl Ausgaben zur Nutzung und Pflege des Online Tools „Guter Start NRW“ zur Einrichtung und Pflege kommunaler Familienportale gefördert als auch Maßnahmen der Digitalisierung, die dem Ziel dienen, den Zugang zu materiellen Leistungen für Familien zu erleichtern. 

 

Ein Muster für die Stellenausschreibung "Netzwerkkoordination" finden Sie hier

 

Die Handlungsfelder 2 – 6 sind definierte Maßnahmen, die folgende Qualitätskriterien erfüllen: 
• Sie setzen an Schnittstellen unterschiedlicher Rechtskreise an, da hier häufig Finanzierungsprobleme bestehen. 
• Sie sind angedockt an Regelsysteme, zu denen zunächst alle Eltern/ Kinder/Jugendlichen Zugang haben, um Unterstützungsbedarfe diskriminierungsfrei identifizieren und ggfls. Hilfen anbieten zu können. 
• Sie sind innovativ und haben bereits ihre Wirksamkeit erwiesen. 
• Die fachlichen Prinzipien zur Erreichung der Zielgruppen wie niedrigschwellig, diskriminierungsarm, aufsuchend und frühzeitig werden in besonderem Maße erfüllt. 

Handlungsfeld 2: Förderung von Familiengrundschulzentren 

Ausgehend von der erfolgreichen Präventionsarbeit von Familienzentren in Kindertageseinrichtungen können auch Unterstützungsstrukturen für Familien mit Kindern entwickelt werden, die Grundschulen besuchen bzw. die im benachbarten Umfeld leben. Ziel ist es, Eltern als kompetente Bildungspartner ihrer Kinder zu stärken und in gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Schule den Grundschulkindern eine chancengerechte Bildungsbeteiligung zu ermöglichen. 

 

Materialien zu diesem Handlungsfeld finden Sie hier

 

Handlungsfeld 3: Lotsendienste in Geburts- und Kinderkliniken 

Ein Lotsendienst in einer Geburts- oder Kinderklinik ist ein aufsuchendes Angebot zur Einschätzung von Bedarfen und Vermittlung von Familien zu geeigneten Informations- Beratungs- und Unterstützungsangeboten für die Zeit nach der Geburt. Das Angebot findet in der Klinik statt und schafft in einer Lebensphase, in der Eltern in der Regel offen für Unterstützungsangebote sind, einen niedrigschwelligen Zugang zum örtlichen Hilfesystem. Das Angebot beinhaltet in der Regel 
- ein Verfahren zum systematischen und interdisziplinären Erkennen von Beratungs- und Unterstützungsbedarfen der Familie für die Zeit nach der Geburt und 
- ein Verfahren zur Überleitung in weiterführende Unterstützungsangebote der Familie inkl. Möglichkeit zur aktiven Begleitung der Familie zum Angebot. 

 

Materialien zu diesem Handlungsfeld finden Sie hier

 

Handlungsfeld 4: Lotsendienste in Kinder- und Jugendarztpraxen, zahnärztlichen oder gynäkologischen Praxen 

Damit Kinder und Jugendliche gesund aufwachsen können, ist eine frühzeitige Erkennung von familiären Belastungen und eine Überleitung in geeignete Unterstützungsangebote unerlässlich. Das Gesundheitssystem kann einen vertrauensvollen und niedrigschwelligen Zugang zu allen und hierunter insbesondere auch zu belasteten Familien schaffen. Ziel ist es, niedrigschwellig und frühzeitig Familien zu erreichen, bei denen aus Sicht des Arztes/der Ärztin ein Unterstützungsbedarf besteht, der über unmittelbar medizinische Belange hinausgeht und nicht von ihr/ihm selbst weiterverfolgt werden kann. Durch diese Zusammenarbeit von Gesundheits- und Jugendhilfe sollen insbesondere Familien in belastenden Lebenslagen besser durch Hilfeangebote erreicht werden. 

 

Materialien zu diesem Handlungsfeld finden Sie hier

 

Handlungsfeld 5: Kommunale Familienbüros

Familienbüros sind kommunale Einrichtungen, die Familien als niedrigschwellige Service- und Lotsenstelle zur Verfügung stehen. Sie schaffen Zugänge zu Familien, tragen wesentlich zu einer verbesserten Informationslage für Familien bei und sichern dadurch eine bedarfsentsprechende Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen. Je nach Konzept können sie zusätzlich Ausgangspunkt z.B. für aufsuchende Unterstützungsangebote für Familien sein. Familienbüros kommt auch eine strategische Funktion zu: Sie bieten die Möglichkeit, kommunale Zuständigkeiten im Familienbereich zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen. 

Handlungsfeld 6: Ausbau aufsuchender Angebote 

Aufsuchende Angebote zur Unterstützung von Familien in belastenden Lebenslagen stellen häufig eine Lücke in kommunalen Präventionsketten dar. Familien in schwierigen Lebenssituationen wie Armut, Neuzuwanderung sowie mit Kindern oder Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen, Behinderung oder psychisch und/oder suchterkranktem Elternteil können vielfältige Unterstützungsbedarfe z.B. bei der materiellen Versorgung oder der Bildungsbegleitung ihrer Kinder haben. Darüber hinaus können etwa Alleinerziehende und ihre Kinder in vielerlei Hinsicht mehrfach belastet sein und besondere Beratungs- und Unterstützungsbedarfe haben. Fallübergreifende, präventive, aufsuchende Angebote für alle Altersgruppen und Familien entlang der Präventionskette können diese Lücke bedarfsorientiert schließen. 

Auch Familienbildungsstätten, Familienberatungsstellen sowie Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit verfügen über eine hohe Expertise in der Arbeit im Sozialraum. Familienbildungsstätten, Familienbüros, Familienberatungsstellen sowie Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit können als Angebotsträger fungieren, wenn die Durchführung des Projekts nach den o.g. Kriterien aufsuchend platziert wird. 

Auch die Einbindung bürgerschaftlichen Engagements in Maßnahmen der kommunalen Präventionskette kann gefördert werden, wie dies z.B. in vielen Mentoring-Programmen der Fall ist. 

 

Materialien zu diesem Handlungsfeld finden Sie hier

 

 

Eckpunkte zur Antragstellung  

Antragsteller: Antragsberechtigt sind alle Städte und Kreise mit einem eigenen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. 
Ziele:Aufbau bzw. Stärkung kommunaler Präventionsketten zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien von der Schwangerschaft bis zum Übergang Schule – Beruf. 
Beantragungsfristen:Anträge können bis 31.01.2026 gestellt werden. Kommunen, die in 2025 begonnene Projekte fortsetzen wollen oder die zum 01.01.2026 starten wollen, müssen ihren Antrag bis zum 30.11.2025 eingereicht haben. 
Einzureichende Unterlagen:Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über „foerderung.nrw“ mit dem dort hinterlegten Formular.
Antragstellung und Bewilligungsbehörde:

Landschaftsverband Rheinland 
LVR-Landesjugendamt 
Dezernat 4, 
50663 Köln 

Landschaftsverband Westfalen-Lippe 
LWL-Landesjugendamt 
Sachbereich 0401 
48133 Münster 

Zuständiges Referat 224 „Familienzentren, Prävention (Kommunale Präventionsketten und Frühe Hilfen) im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und IntegrationMarco Becker 0211/837-2646 
Josephine Moog 0211/837-2239 
Nina Schadt 0211/837-4256

 

 

weitere Informationen

Weitere Informationen zur Antragstellung sind den Fördergrundsätzen und -anträgen, dem Verteilschlüssel sowie den FAQs zu entnehmen.