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Diversionstage

Diversionstage sind ein Regelangebot, das straffälligen Jugendlichen ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss einer pädagogischen Alternative zum gerichtlichen Verfahren zu kommen. Dies können gemeinnützige Sozialstunden in Senioren-, Kinder- oder Tierheimen, therapeutische Kurse oder Anti-Gewalt-Trainings oder auch Beratungsgespräche, die Entschuldigung beim Geschädigten oder der Täter-Opfer-Ausgleich sein.

Um sich für die Diversionstage zu qualifizieren, müssen zwei Kriterien erfüllt sein:
Die Jugendlichen müssen geständig sein, und es müssen Hinweise auf Gefährdungen vorliegen, die eine Intervention der beteiligten Behörden geboten erscheinen
lassen. Auf Vorschlag der Polizei trifft die Staatsanwaltschaft die Entscheidung, ob
eine Zulassung für den Diversionstag erfolgt.

Haben Eltern aber bereits angemessene, pädagogische Maßnahmen ergriffen, kann
die Staatsanwaltschaft auch ohne ein weiteres Verfahren das Verfahren  einstellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren und der Staatsanwaltschaft besprechen mit dem Jugendlichen und den Eltern das Tatgeschehen und die Lebensumstände zu Hause, in Schule und Freizeit. Dabei werden
notwendige Auflagen ausgesprochen und zeitnah vermittelt. Bisherige Erfahrungen
zeigen, dass 92 Prozent der Jugendlichen ihre Auflagen erfüllen.

Initiatoren: Stadt Düsseldorf, Kriminalpolizei Düsseldorf

Kooperationspartner: Kriminalpolizei Düsseldorf, Staatsanwaltschaft Düsseldorf,
Jugendamt Düsseldorf und freie Träger (Jugendhilfe im Strafverfahren)

 

Düsseldorf
Projektname:
Diversionstage
Thema/Schwerpunkt:
Zugänge
Alter:
Teenager/Pubertät
Ort:
Düsseldorf
Kontakt:

 

Manfred Brüggemann, Stadt Düsseldorf, Jugendhilfe im Strafverfahren, manfred.

brueggemann@duesseldorf.de,

0211 – 8996454